Spielordnung

1. Allgemeine Hinweise

Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden. Die Spieler werden gebeten, wenn ich keine weiteren Mitglieder mehr auf den Anlagen befinden, beim Verlassen der Tennisanlagen die Türen der Tennisplätze, der Ballwand und die Türe vom Wirtschaftsgebäude abzuschliessen. Ferner ist darauf zu achten, dass die Fenster im Sanitärtrakt geschlossen sind. Die Tennisplätze dürfen nur dann bespielt werden, wenn sie ausreichend bewässert sind.

Die Spielzeit beträgt bei Einzelspiele 1 Std. bei Doppelpaarungen 1,5 Std. Innerhalb dieser Zeit ist der gesamte Platz zu fegen, die Spielfeldlinien zu kehren und falls erforderlich , zu beregnen.

Die Blockhütte , der Sanitärtrakt sowie die gesamte Tennisanlage sind von den Benützern in sauberem und ordentlichen Zustand zu verlassen. Das Betreten des Sanitärtrakts mit Tennisschuhen ist nicht erlaubt.

2. Belegung für die Plätze 1 bis 5

Die Platzbelegung darf nur bei Anwesenheit der Spieler auf der Tennisanlage durch Einsetzen ihrer eigenen Namensschilder auf der Platzbelegtafel vorgenommen werden. Sie muss jeweils entsprechend der 15-Minuten-Rastereinteilung auf der Belegtafel erfolgen, d. h. dass die Spielzeit auch zwischen den vollen Stunden viertelstündlich begonnen werden kann.

Anschlussbelegungen müssen unmittelbar an die Spielzeit der vorhergehenden Platzbelegung erfolgen. Ist nach Beendigung der Spielzeit die Nachfolgestunde frei, so kann von den gleichen Spielern erneut belegt werden.

Während der Spielzeit müssen die Namensschilder aller beteiligten Spieler (beim Doppel 4 Namensschilder) auf der Platzbelegtafel angebracht sein.

Im Interesse aller Tennisspieler ist es erforderlich die Belegordnung genau einzuhalten. Angefangene Spiele sind nach Ablauf der Spielzeit pünktlich abzubrechen, auch wenn diese nicht entschieden sind.

3. Platzbelegung für Trainer, Verbands- und Ranglistenspiele und andere Turniere

Die für die Saison verpflichteten Trainer haben im Interesse aller Spieler besonderes Vorrecht. Für Trainerstunden wird an dem vorgemerkten Tagen der Platz reserviert. Die vom Ausschuss festgelegten Zeiten für Mannschafts- und Jugendtraining werden im Anhang bekanntgegeben und durch besonders gekenntzeichnete Belegschilder an den betreffenden Tagen auf der Belegtafel reserviert. Für Verbandsspiele, Ranglistenspiele und andere vom Ausschuss genehmigte Turniere werden die jeweils benötigten Plätze durch besonders gezeichnete Belegschilder auf der Belegtafel reserviert. Es ist jedoch darauf zu achten, dass immer ein Platz (Platz 5) für den allgemeinen Spielbetrieb freigehalten wird.

4. Platzwart

Dem Platzwart ist jegliche Unterstützung entgegenzubringen und seinen Anweisungen im allgemeinen Interesse Folge zu leisten. Nur der Abteilungsleiter und der Technische Leiter der Tennisabteilung sind befugt, dem Platzwart Anweisungen zu erteilen.

Der Platzwart kann je nach Notwendigkeit einen oder mehrere Plätze zeitweilig sperren. Dies wird jeweils durch ein Schild "Platzpflege" auf der Belegtafel angezeigt.

5. Platzordnung für heiße Tage

Wenn die Plätze im Sommer trocken sind, sollten diese unbedingt vor dem Spielbeginn gründlich bewässert werden. Es wird hier an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Mitglieds appelliert.

Wer auf trockenem Platz spielt, zerstört unser gemeinsames Eigentum und kann für sein Verhalten haftbar gemacht werden.

6. Sanktionen

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Spiel- und Platzordnung einzuhalten und übernimmt gleichzeitig die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Regeln auch von anderen Spielern ein-gehalten werden.

Bewusstes Nichtbeachten der Spiel- und Platzordnung sollte dem Abteilungsleiter gemeldet werden.

Wiederholte bzw. schwerwiegende Verstösse gegen die Spiel- und Platzordnung können mit Entzug der Spielerlaubnis geahndet werden.

7. Spielordnung für Kinder

8. Gastspielordnung

Die Tennisabteilung des TSV Neckartenzlingen räumt grundsätzlich auch Gästen die Benutzung der Tennisanlage ein. Mit Rücksicht auf die eigenen Mitglieder und deren finanzielle Inanspruchnahme kann dies jedoch nicht unentgeltlich gesehen.


30. Juni 2001 Ausschuss