Spielordnung
1. Allgemeine Hinweise
Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden. Die Spieler werden gebeten, wenn ich keine weiteren Mitglieder mehr auf den Anlagen befinden, beim Verlassen der Tennisanlagen die Türen der Tennisplätze, der Ballwand und die Türe vom Wirtschaftsgebäude abzuschliessen. Ferner ist darauf zu achten, dass die Fenster im Sanitärtrakt geschlossen sind. Die Tennisplätze dürfen nur dann bespielt werden, wenn sie ausreichend bewässert sind.
Die Spielzeit beträgt bei Einzelspiele 1 Std. bei Doppelpaarungen 1,5 Std. Innerhalb dieser Zeit ist der gesamte Platz zu fegen, die Spielfeldlinien zu kehren und falls erforderlich , zu beregnen.
Die Blockhütte , der Sanitärtrakt sowie die gesamte Tennisanlage sind von den Benützern in sauberem und ordentlichen Zustand zu verlassen. Das Betreten des Sanitärtrakts mit Tennisschuhen ist nicht erlaubt.
2. Belegung für die Plätze 1 bis 5
Die Platzbelegung darf nur bei Anwesenheit der Spieler auf der Tennisanlage durch Einsetzen ihrer eigenen Namensschilder auf der Platzbelegtafel vorgenommen werden. Sie muss jeweils entsprechend der 15-Minuten-Rastereinteilung auf der Belegtafel erfolgen, d. h. dass die Spielzeit auch zwischen den vollen Stunden viertelstündlich begonnen werden kann.
Anschlussbelegungen müssen unmittelbar an die Spielzeit der vorhergehenden Platzbelegung erfolgen. Ist nach Beendigung der Spielzeit die Nachfolgestunde frei, so kann von den gleichen Spielern erneut belegt werden.
Während der Spielzeit müssen die Namensschilder aller beteiligten Spieler (beim Doppel 4 Namensschilder) auf der Platzbelegtafel angebracht sein.
Im Interesse aller Tennisspieler ist es erforderlich die Belegordnung genau einzuhalten. Angefangene Spiele sind nach Ablauf der Spielzeit pünktlich abzubrechen, auch wenn diese nicht entschieden sind.
3. Platzbelegung für Trainer, Verbands- und Ranglistenspiele und andere Turniere
Die für die Saison verpflichteten Trainer haben im Interesse aller Spieler besonderes Vorrecht. Für Trainerstunden wird an dem vorgemerkten Tagen der Platz reserviert. Die vom Ausschuss festgelegten Zeiten für Mannschafts- und Jugendtraining werden im Anhang bekanntgegeben und durch besonders gekenntzeichnete Belegschilder an den betreffenden Tagen auf der Belegtafel reserviert. Für Verbandsspiele, Ranglistenspiele und andere vom Ausschuss genehmigte Turniere werden die jeweils benötigten Plätze durch besonders gezeichnete Belegschilder auf der Belegtafel reserviert. Es ist jedoch darauf zu achten, dass immer ein Platz (Platz 5) für den allgemeinen Spielbetrieb freigehalten wird.
4. Platzwart
Dem Platzwart ist jegliche Unterstützung entgegenzubringen und seinen Anweisungen im allgemeinen Interesse Folge zu leisten. Nur der Abteilungsleiter und der Technische Leiter der Tennisabteilung sind befugt, dem Platzwart Anweisungen zu erteilen.
Der Platzwart kann je nach Notwendigkeit einen oder mehrere Plätze zeitweilig sperren. Dies wird jeweils durch ein Schild "Platzpflege" auf der Belegtafel angezeigt.
5. Platzordnung für heiße Tage
Wenn die Plätze im Sommer trocken sind, sollten diese unbedingt vor dem Spielbeginn gründlich bewässert werden. Es wird hier an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Mitglieds appelliert.
Wer auf trockenem Platz spielt, zerstört unser gemeinsames Eigentum und kann für sein Verhalten haftbar gemacht werden.
6. Sanktionen
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Spiel- und Platzordnung einzuhalten und übernimmt gleichzeitig die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Regeln auch von anderen Spielern ein-gehalten werden.
Bewusstes Nichtbeachten der Spiel- und Platzordnung sollte dem Abteilungsleiter gemeldet werden.
Wiederholte bzw. schwerwiegende Verstösse gegen die Spiel- und Platzordnung können mit Entzug der Spielerlaubnis geahndet werden.
7. Spielordnung für Kinder
- Kinder in Alter von 4 bis 14 Jahren die eine Spielkarte besitzen dürfen auf der Anlage Spielen.
- Die Plätze 1 bis 4 dürfen von Kindern bis 17.oo Uhr gleichberechtigt mit Erwachsenen und Jugendlichen belegt werden.
- Kinder die eine Spielerkarte besitzen dürfen Platz 5 gleichberechtigt mit Erwachsenen und Jugendlichen täglich bis 19.oo Uhr belegen.
- Aus Haftungsgründen dürfen Kinder bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres nur unter Aufsicht von Eltern oder eines erwachsenen Mitgliedes spielen
8. Gastspielordnung
Die Tennisabteilung des TSV Neckartenzlingen räumt grundsätzlich auch Gästen die Benutzung der Tennisanlage ein. Mit Rücksicht auf die eigenen Mitglieder und deren finanzielle Inanspruchnahme kann dies jedoch nicht unentgeltlich gesehen.
- Gespielt werden darf nur mit einem Mitglied der Tennisabteilung.
- Jugendlichen unter 14 Jahren ist es nur erlaubt mit Gästen zu spielen, wenn ein erwachsenes Mitglied, ein Elternteil auf der Anlage ist oder der Gästespieler erwachsen ist (aus Haftungsgründen).
- Gespielt werden darf an Werktagen bis 18.oo Uhr. Nach 18.oo Uhr dürfen Gäste nur noch in Doppelpaarungen mit wirken. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, sofern an diesen Tagen keine Verbandsspiele bzw. Vereinsturniere stattfinden.
- Vor Spielbeginn sind Name, Platz und Uhrzeit in die Gästeliste einzutragen.
- Die Spielzeit für Einzelpaarungen beträgt 1 Std, bei Doppelpaarungen 1,5 Stunden.
- Der Kostenbeitrag von 6,- Euro pro Platz für Erwachsene, Jugendliche bezahlen 3,- Euro ist in einem Briefunschlag, versehen mit Name des Mitglieds und Datum zu entrichten. Bitte verwenden Sie dazu die am Briefkasten befestigten Briefumschläge.
- Sofern bei Doppelpaarungen 3 Spieler Vereinsmitglieder sind, entfällt für den Gast der Unkostenbeitrag.
- Trainer der Abteilung, die einem Gast Unterricht erteilen, müssen vom Gast ebenfalls die Gastspielgebühr kassieren und diesen Betrag an die Abteilung abführen.
- Trainer, die nicht Mitglied in der Tennisabteilung sind, dürfen mit Gästen die Tennisplätze nicht in Anspruch nehmen.
- Jahres-Gästekarten können gegen eine Gebühr erteilt werden. Die Gebühr wird vom Ausschuss festgelegt.
- Bei Verstoss gegen die Gastspielordnung behält sich die Abteilungsleitung Sanktionen vor.
30. Juni 2001 Ausschuss